Zweifelsohne ist ein Umzug mit viel Stress verbunden, sodass viele Arbeitnehmer gerne Umzugsurlaub beantragen würden, um stressfreier sich schnell sowie unkompliziert auf die Renovierungs- und Umzugsarbeiten kümmern zu können. Denn wenn nebenher noch gearbeitet werden muss, dann bleibt die Zeit für die neue Wohnung und den bevorstehenden Wohnungsumzug etwas auf der Strecke. Alles verlangsamt sich, die Zeit geht verloren, der Kopf raucht von der Arbeit und noch mehr Stress ist beim Umzug garantiert. Dies gilt es zu vermeiden, sodass viele Umzieher sich fragen, ob es möglich wäre, den Urlaub für die Umzugsdauer zu beantragen.
Urlaubsbeantragung um die Umzugszeit zu verringern
Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch besitzt jeder Arbeitnehmer, sodass an diesen nicht zu rütteln ist. Natürlich können Urlauber und Arbeitnehmer zugleich auch in dieser Zeit ihre Umzüge erledigen, aber dies würde von dem eigentlichen Urlaub, welcher zur Entspannung dient, abgehen und da bleibt am Ende nur noch wenig Zeit für Wellness, Entspannung, Sonne, Sandstrand und das Meer. Einen Urlaub darf der Arbeitgeber nicht grundlos ablehnen und schon gar nicht dann, wenn dieser spitz bekommen hat, dass sein Arbeitnehmer in dieser Zeit umziehen möchte. Je nach Arbeitsvertrag wäre eine Verweigerung des Urlaubs nur möglich, wenn derzeit das Arbeiteraufkommen so enorm ist, dass jede Kraft benötigt werden würde und der Urlaub zunächst verschoben werden muss. Aufgehoben wäre hier nichts!
Sonderurlaub für den Umzug
Wichtig wäre vor allem, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag genauer betrachten, weil hier etwaige Klauseln rundum den Sonderurlaub vorzufinden sind. Diese könnten unter anderem hilfreich sein, wenn der Umzug in eine andere Wohnung bevorsteht. Wäre der Umzug als Beispiel vom Arbeitgeber veranlasst worden, weil Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb arbeiten, dann wäre ein bezahlter freier Tag pflicht, um den Umzug entsprechend zu bewerkstelligen zu können. Tarifverträge sowie Gewerkschaftsverträge sind hier auf jeden Fall genauer durchzulesen, weil meist kümmern diese sich sogar um den Urlaubsanspruch während eines Umzuges. Indes ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Sonderurlaub für den Umzug gewährleistet werden muss, aber dem ist nicht so.
Trotzdem ist es empfehlenswert, dass der Arbeitsvertrag genauer durchgelesen wird, um etwaige Regelungen besser nachkontrollieren zu können. Sonderurlaub ist insbesondere in Tarifverträgen oder von Gewerkschaften ausgehandelte Verträge möglich, sodass auch hier ein genauer Blick hilfreich sein kann. Niemand hindert einen Arbeitnehmer innerhalb seines gesetzlichen Urlaubs eine Renovierung sowie den Umzug in die Wege zu leiten, aber es gibt durchaus Arbeitgeber, die etwas kulanter sind, um einen stresslosen Mitarbeiter zurück an die Arbeitsstätte begrüßen zu dürfen. Die rechtzeitige Beantragung ist auch des klassischen Urlaubs sehr wichtig. Viele Mitarbeiter machen dies bis zu vier Wochen vor Antritt, damit die aktuelle Arbeitslage auf die Mitarbeiter ausgerechnet werden kann, um den Urlaub direkt genehmigt zu bekommen. Kurz vor dem Umzug wäre es daher nicht ratsam, weil dies meist in die Hose geht. Doch im Regelfall zeigen sich viele Arbeitgeber auch fernab der Vertragsbedingungen sehr kulant, sodass ein Versuch nichts kostet.